Missio

[200] Missio, Einweisung; m. in bona, in possessionem, richterliche Einweisung auf fremdes Eigenthum zur pfandhaften Sicherung der Rechtsansprüche gegen einen flüchtigen insolventen Schuldner od. der die cautio damni infecti nicht leistete od. die Entrichtung der Legate nicht sicherte, od. zu Gunsten einer schwangern Wittwe für die Rechte des künftig Gebornen auf die Erbmasse (ventris nomine).

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 200.
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