[728] Legat, lat.-deutsch, Erbvermächtniß, das der Erbe an den L.aren [728] zu geben hat. Das L. kann als Nebenbestandtheil in einem Testamente od. auch in einer eigenen Urkunde (Codicill) bestellt werden. Je nach den im L. zugewendeten Gegenständen erhält dasselbe besondere Benennungen, z.B. legatum alimentorum (Lebensunterhalt). legatum annuum (Jahresrente), legatum debiti (Schulderlaß) u.s.w.
Herder-1854: Magnäanisches Legat