Monopol

[227] Monopol, Alleinhandel, entweder von dem Staate betrieben (Salz, Tabak. Branntwein, Pulver etc.), od. von dem Staate an Private eingeräumt (Privilegien von Handelsgesellschaften od. einzelner Personen, worunter die Patente für die Erfinder eines neuen Gewerbszweiges unbedingt zu billigen sind), fand früher viel mehr statt als jetzt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 227.
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