[180] Monŏpol, aus dem Griechischen, heißt diejenige Art des Alleinhandels oder des ausschließlichen Betriebs eines Gewerbes, zu welcher Einzelnen oder dazu gebildeten Gesellschaften für Geld oder auch umsonst vom Staate die Berechtigung auf eine gemessene Zeit oder auf immer gegeben wird, oder die der Staat des damit verbundenen sichern Gewinns wegen sich selbst vorbehalten hat, wie z.B. in Rußland den Verkauf des Branntweins, in Frankreich die Fabrikation und den Verkauf des Tabacks, in vielen Ländern den Handel mit Salz u.s.w. Blos in einzelnen Fällen unterliegen die Monopole von begrenzter Dauer nicht dem Vorwurfe, ungerecht und nachtheilig für die Nichtbegünstigten zu sein; so z.B. wenn dadurch ein wichtiger neuer Gewerbszweig in Aufnahme gebracht, neue Handelsverbindungen auf dauernde Weise angeknüpft oder den Besitzern neuer Erfindungen (durch Patente oder Privilegien) die ausschließliche Benutzung und Verbreitung derselben auf gewisse Zeit gesichert wird, wozu sie sich durch ihre Betriebsamkeit das Recht erworben haben, wie das Jeder ebenso für etwas Anderes der Art erwerben kann.