[243] Morgengabe, bei allen germanischen Völkern u. Ständen die Gabe des Mannes an die neuvermählte Frau am Morgen nach der Hochzeit zum Zeichen, daß sie als Jungfrau in die Ehe getreten sei. Wittwen erhielten sie also nicht. Die M. bestand gewöhnlich in beweglichen Sachen, die der Frau entweder sofort gegeben oder versprochen wurden, hinsichtlich der Größe je nach dem Stande der Ehegatten. Im neueren Recht fast ganz verschwunden.