[363]Novaläcker, Grundstücke, die seit Menschengedenken nicht angebaut wieder neu cultivirt werden (Neubrüche); Novalzehent, der Zehent, der von solchen Neubrüchen entrichtet wird.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 363.