Nova

[363] Nova, lat., Neuigkeiten; Novitäten, neue Verlagsartikel; neue Waaren; neue Muster; im Rechtswesen neue Thatsachen, die im Civil- u. Strafprozeß dem Richter nicht vorgelegen haben und deßhalb, wenn sie ans Licht kommen, eine Abänderung des Urtheils bewirken können.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 363.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: