Petitorium

[507] Petitorium, lat., im röm. Rechte die gerichtliche Klage wegen des Rechts zu einer Sache, Servitut etc., im Gegensatze zum possessorium, wo es sich nur um den Besitzstand handelt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 507.
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