[606] Klage, über gefährdete, verletzte, streitige Rechte, den Gerichten vorgetragen mit der Bitte um Entscheidung u. Schutz. Dem Inhalt nach hat jedes Rechtsverhältniß seine besondere K. (actio), entweder bestimmt benannt wie Darlehens-, Pfand-, Theilungs-K.; oder ohne speciellen Namen nach den obwaltenden Umständen (actio in factum). Man theilt die K. ein in dingliche (in rem, zum Schutz des Sachen-, Erb- u. Familienrechtes) u. persönliche (in personam, zum Schutz von Verpflichtungen, Obligationen bestimmter Personen). Unter K. versteht man auch den mündlichen oder schriftlichen K.vortrag des Klägers (actor) vor Gericht (K.libell), welcher in der Regel die Geschichtserzählung (K.fundament), die Rechtsbegründung (K.grund) und die Rechtsbitte (K.gesuch) enthält, worauf der Beklagte (reus) antwortet. Vergl. Actionsrecht.
Brockhaus-1911: Persönliche Klage · Klage [2] · Klage
Meyers-1905: Öffentliche Klage · Klage, die · Zurücknahme der Klage · Paulĭanische Klage · Klage · Anmeldung der Klage · Abweisung der Klage · Hypothekarische Klage · Dingliche Klage
Pierer-1857: Klage [2] · Nebengesuch der Klage · Übernächtige Klage · Einlassung auf die Klage · Hauptgesuch (Hauptpetitum) der Klage · Klage [1]