Placet

[555] Placet, lat., es gefällt; p.um regium, die Erlaubniß des Landesherrn, daß ein Erlaß der geistlichen Gewalt veröffentlicht u. vollzogen werde, demnach eine Art Präventivmaßregel oder Censur, welche von der Staatsgewalt gegenüber der geistlichen Gewalt ausgeübt wird, deßwegen mit der Freiheit der Kirche nicht verträglich u. dies um so weniger, weil der Staatsgewalt Mittel genug bleiben, um gegen einen thatsächlichen Mißbrauch der geistlichen Gewalt einzuschreiten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 555.
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