Placet

[417] Plācet (lat.), es gefällt, wird genehmigt, Bejahungsformel, bes. der Bischöfe auf Konzilien. Das Plazet (Placētum regĭum), Erlaß eines Landesherrn, der Veröffentlichung und Erlassen der geistlichen Gewalt im Lande gestattet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 417.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: