[587] Portio, lat., abgemessener Theil, Portion; Portion, statutarische, erbähnlicher Antheil des überlebenden Ehegatten am Vermögen des verstorbenen, meist 1/4, 1/2 oder ein Kindstheil oder die fahrende Habe od. das Ganze, bald als Eigenthum, bald zur Nutznießung auf Lebenszeit oder bis zur Wiederverehelichung.