Proscribiren

[625] Proscribiren, lat.-deutsch, einen in die Acht, für vogelfrei erklären, als Uebelthäter verfolgen; Proscription, Aechtung, Verfolgung; die gewöhnliche Maßregel einer siegenden politischen Partei, wodurch sie die gegnerische od. wenigstens die Häupter derselben ohne gerichtliches Verfahren hinrichtet od. verbannt, des Vermögens beraubt, gefangen setzt oder deportirt. Proscribirter, ein Geächteter.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 625.
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