Quarantäne

[646] Quarantäne, frz.-dtsch., Contumaz, öffentliche Anstalt, um in Gränz- und Hafenplätzen die Einschleppung einer ansteckenden Krankheit, namentlich der Pest aus der Levante, zu verhindern. Dies geschieht durch gänzliche Absperrung gegen ein Land, in welchem die Pest herrscht, oder durch 80–100tägige Abschließung eines Schiffes, das aus einem angesteckten Hafen kommt, durch Vernichtung der als angesteckt angenommenen, Beräucherung und Lüftung verdächtiger Waaren. Bei Schiffen aus verdächtigen Häfen ist die Q. nur um wenig milder, bei Schiffen dagegen, die aus einem levantischen Hafen kommen, der nach dem Zeugniß des betreffenden Consuls gesund ist, dauert die Q. nur 18 Tage und unter Umständen noch kürzere Zeit. Die Durchbrechung der Q. durch die Schiffsmannschaft oder Reisende wird als Criminalfall behandelt u. die Wachen müssen sie im Nothfalle durch Waffengewalt verhindern. – Die erste Q. hatte 1423 Venedig, die vollständige Einrichtung datirt aber von 1483; gegen das Einschleppen der Pest auf dem Landwege sorgt die österr. Militärgränze.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 646.
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