Recept

[676] Recept nennt man die schriftliche Anweisung des Arztes für den Apotheker zur Verabreichung von Arzneien; die Kunst, solche R.e nach bestimmten Regeln richtig zu schreiben sowie der Inbegriff dieser Regeln selbst, heißt R. irkunst. Zum Schreiben eines R.es bedient man sich (wenigstens in Deutschland) der latein. Sprache. Es beginnt mit dem Anweisewort Rec. (d.h. recipe, nimm); sodann folgt die Verzeichnung des oder der Arzneimittel nebst Angabe ihrer Quantität (Dosis); hierauf die Subscription oder die Angabe, wie der Apotheker die verschriebenen Arzneimittel zu bereiten, in bestimmte Formen bringen, abtheilen etc. soll; mit der Subscription wird gewöhnlich die Signatur verbunden d.h. die Anweisung, wie der Kranke die Arznei zu nehmen habe. Den Schluß des R.s macht die Angabe des Namens des Kranken und die Namensunterschrift des Arztes.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 676.
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