Signatur

[215] Signatur, lat.-deutsch, Unterzeichnung, besonders die mit einem Namenszuge; Beschluß einer Behörde, der nicht besonders entworfen, sondern nur auf die betreffende Schrift notirt ist; die Aufschrift bei Kaufmannsgütern; in der Buchdruckerei die Bezeichnung jedes Druckbogens nach seiner Folge in einem Werke durch Zahlen, früher durch Buchstaben; der Gebrauchszettel an Arzneigläsern; die Bezeichnung der Noten durch Ziffern, auch die Vorzeichnung der Schlüssel. – Signum, lat., Zeichen; signiren, bezeichnen, unterschreiben; signa, signetur, auf Recepten S. = man bezeichne.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 215.
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