Reichsvicarien

[694] Reichsvicarien, Reichsverweser (Vicarii od. Provisores imperii), die Verweser der kaiserl. Würde, namentlich die Stellvertreter des Kaisers nach dem Tode eines solchen bis nach beschworner Wahlcapitulation durch den neu gewählten. Nach der goldenen Bulle war der Kurfürst von Sachsen R. in den Ländern des sächs. Rechts (Ober-, Niedersachsen, Westfalen), der Kurfürst von der Pfalz in denen des fränk. Rechts (Ober-, Niederrhein, Franken, Schwaben); Oesterreich u. Bayern anerkannten das Reichsvicariat in ihren Erblanden aber nicht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 694.
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