Releviren

[699] Releviren, lat.-deutsch, wieder erheben; erleichtern; auszeichnen; abhängig, zugehörig sein; Relevanz, im Rechtswesen die Zulässigkeit einer rechtlichen Handlung; Relevanzbescheid, richterliches Erkenntniß über Zulässigkeit eines Rechtsverfahrens; Relevation, Ueberhebung, Befreiung, Erleichterung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 699.
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