[701] Religionseid, lat. juramentum professionis fidei d.h. Eid für das Bekenntniß des Glaubens, heißt das eidlich bekräftigte Glaubensbekenntniß, welches erwachsene Nichtkatholiken bei ihrem Rücktritt zur Kirche ablegen müssen; ferner der Eid eines Clerikers beim Empfang einer höhern Weihe, endlich der Glaubenseid (s. d.) im engern Sinne.