Glaubenseid

[89] Glaubenseid, professio fidei, heißt der Religionseid, durch welchen verhütet werden soll, daß die Kirchenbeamten nicht selbst unkirchl. Lehren verbreiten. Er ist mit Ablegung des Glaubensbekenntnisses verbunden, wird von den Seelsorgern dem Bischofe, von Canonikern und Dignitaren dem Bischofe und Kapitel u. von den Bischöfen dem Papste abgelegt. Auch der Papst selbst legt ihn ab, früher geschah es sogar dreimal. Die Griechen haben bei der Consecration ihrer Bischöfe etwas ähnliches und welche Rolle bei den Protestanten die Verpflichtung auf die symbol. Bücher spielte, ist hinlänglich bekannt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 89.
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