Rentenanstalten

[706] Rentenanstalten, Anstalten, in welchen das Einlegen einer bestimmten Summe den Einlegern für spätere Zeit eine bestimmte jährliche Rente sichert; in Deutschland sind solche zu Wien, Berlin, München, Karlsruhe u.s.f.; s. Leibrente.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 706.
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