[707]Replik, zweiter Vortrag des Klägers als Erwiederung auf die Antwort des Beklagten; repliciren, erwiedern; replica, ital., die Wiederholung einer Gesangweise von einer Stimme, die vorher eine andere vortrug.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 707.