Reuß [2]

[714] Reuß, 2 souveräne deutsche Fürstenthümer [714] in 2 gesonderten Stücken, zwischen Bayern, Sachsen, den sächs. Herzogthümern und preuß. Gebiete gelegen, 27,9 QM. groß, mit 117000 E. Für beide Linien besteht ein Seniorat zur Leitung gemeinschaftlicher Angelegenheiten und ein Oberappellationsgericht zu Jena; beim Bundestage gehören sie zur 16. Curie; das gemeinsame Bundescontingent beträgt 751 Mann Infanterie. Alle männlichen Glieder des regierenden Hauses heißen Heinrich, wobei die ältere Linie bis 100 fortzählt, die jüngere in jedem Jahrh. von vorn anfängt. Die ältere Linie, R.-Greiz, besitzt 6,8 QM. mit 37100 E. (s. Greiz); die Staatseinkünfte bestehen in 100000 Thlr., die Civilliste beträgt 36000 Thlr.; die Verfassung ist altlandständisch. Der regierende Fürst ist Heinrich XX. Die Besitzungen der jüngeren Linie, R.-Schleiz, begreifen 21,1 QM. mit 80000 E. u. zerfallen in die Fürstenthümer Schleiz, Lobenstein-Ebersdorf u. Gera. Die Einkünste betragen 274000 Thaler. Regierender Fürst Heinrich LXVII.; die neue Verfassung datirt von 1852. – Eine Nebenlinie von R.-Schleiz ist R.-Köstritzin 3 Zweigen. Das Haus R. stammt von den Herren von Gleisberg, als erster Ahn gilt Heinrich, 1143 kaiserl. Voigt zu Weida; der Name R. soll aus dem 13. Jahrh. von Heinrich dem Frommen herkommen, welcher wegen seiner Heirath mit einer russ. Fürstin der R. (Russe) genannt wurde. Das Haus R. war vielfach getheilt, seit 1616 in die jetzigen Linien; die ältere wurde 1778, die jüngere 1806 gefürstet, beide gehörten seiner Zeit zum Rheinbunde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 714-715.
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