Reugeld

[714] Reugeld, Reukauf, das Recht, wegen Reue von einem Vertrage zurückzutreten, mit Zurücklassung des schon bezahlten Geldes od. einer für diesen Fall bestimmten Summe.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 714.
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