[522]Reugeld und Reukauf, s. Reuvertrag; bei WettrennenKonventionalstrafe (engl. forfeit), die der Besitzer eines Rennpferdes zahlen muß, wenn er dieses angemeldet hat, aber nicht laufen lassen will.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 522.