Richtpfennig

[727] Richtpfennig, Gewicht, nach welchem [727] in der Münzstätte die Schwere der einzelnen Münzen bestimmt wird; vergl. Münze. Die Mark hat 256 R.e oder 65536 Richttheilchen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 727-728.
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