[912] Richtpfennig (Richtmünze), in Münzstätten das Gewicht, bez. Normalstück, nach dem die Münzplatten der größern und wertvollern Sorten vor dem Prägen abgewogen (gestückelt) werden. An die Stelle des Richtpfennigs ist seit 1857 das Tausendstelpfundgewicht mit weiterer dezimaler Einteilung getreten.