[127] Schuckmann, Friedrich, Freiherr von, geb. 1755 zu Mölln im Mecklenburgischen, trat in preuß. Staatsdienst, wurde 1810 Geh. Staatsrath u. Chef der Abtheilungen für Handel und Gewerbe sowie der für Cultus und Unterricht im Ministerium des Innern, 1814 Minister des Innern mit Beibehaltung der 2 letztern Abtheilungen, versah später auch die Direction des Berg- und Hüttenwesens, zuletzt noch des Polizeiwesens. Er ließ sich 1834 pensioniren, wurde in den Freiherrnstand erhoben, st. 17. Sept. 1834; er ist der Urheber der Gesetze betreffend die gutsherrlichen bäuerlichen Regulirungen, die Ablösungen u. Gemeindetheilungen.