Schuckmann

[445] Schuckmann, eine aus Mecklenburg stammende, seit 1834 freiherrliche Familie in Preußen; 1) Freiherr Kaspar Friedrich, geb. 1755 zu Mölln in Mecklenburg-Schwerin, studirte in Halle, prakticirte kurze Zeit bei dem Hofgericht in Güstrow, trat dann in den preußischen Staatsdienst u. wurde 1779 Kammergerichtsreferendar in Berlin, später Assistenzrath des Kammergerichts, 1786 Oberamtsregierungsrath in Breslau, 1790 Oberbergrichter in Schlesien u. in demselben Jahre Münzrichter in Breslau; 1795 Präsident der Kriegs- u. Domänenkammer in Baireuth u. 1796 auch zu Ansbach geworden entwickelte er hier, bes. 1805 u. 1806, Einsicht u. Geschäftsgewandtheit, wurde 1807 von den Franzosen gefangen nach Mainz u. dann nach Heidelberg abgeführt u. erst 1808 freigelassen, worauf er bei Breslau Ökonomie trieb; 1810 kehrte er als Geheimer Staatsrath nach Berlin zurück u. leitete bis 1814 die Abtheilungen für Handel u. Gewerbe in dem Ministerium des Innern, wurde 1814 Geheimer Staatsminister u. Chef des Ministeriums des Innern zugleich mit dem Departement des Cultus, statt des letztern seit 1817 mit der Direction des Berg- u. Hüttenwesens u. 1819 mit dem Polizeidepartement u. erhielt statt des Innern das Departement des Handels u. der Gewerbe; 1834 wurde er wegen Altersschwäche von der Leitung seines Ministerialdepartements entbunden u.st. 17. Sept. 1834 in Berlin. S. hat sich durch wichtige u. erfolgreiche Gesetze, welche sich auf die gutsherrlich-bäuerlichen Regulirungen, Ablösungen u. Gemeindetheilungen beziehen, große Verdienste erworben. Er schr.: Praktische Ideen über Finanzverbesserung, Tüb. 1808; Bemerkungen gegen von Raumers Schrift über Einkommensteuer, Berl. 1810. Jetziger Chef ist: 2) Freiherr August, Sohn des Vorigen, geb. 1817, ist Landesältester u. Kreisdeputirter des Kreises Wohlau.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 445.
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