[177] Seigneur (senjöhr), frz., vom lat. senior (der Aeltere), ursprünglich Gutsherr mit Gerichtsbarkeit; sein Gebiet hieß seigneurie, die damit verbundenen Rechte seigneurage (sahsch). Jetzt ist s. Titel souveräner Fürsten; monseigneur, s. monsieur; grand seigneur heißt überhaupt ein reicher, vornehmer Herr.