[684] Seigneur (frz., spr. ßänjöhr), gekürzt Sieur, in Frankreich ehemals der Besitzer eines erblichen Territoriums (Seigneurie) oder wenigstens der Gerichtsbarkeit darüber; Seigneuriage (spr. -ahsch'), der Inbegriff der daran haftenden Rechte. Jetzt ist S. (abgekürzt Sire) Titel souveräner Fürsten.
Brockhaus-1911: Grand-Seigneur