[245]Solidarisch, Solidarität(in solidum), Rechtsverhältniß, wobei jeder fürs Ganze berechtigt oder verpflichtet ist gegen Dritte, mit verschiedenartiger Regelung der Theilhaber unter sich.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 245.