Solidārisch

[579] Solidārisch (lat. in solidum), für das Ganze, für ein Ganzes, einer für alle, samt und sonders, einheitlich, Bezeichnung für die Gemeinschaftlichkeit von Verbindlichkeiten und Rechten (s. Gesamtschuldner). Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für Österreich unterscheidet solidarische Verpflichtungen auf Grund des Gesetzes, so nach § 210, 280 (Vormünder, Kuratoren), 550,820,821 (Miterben) und 1302 (gemeinsames Delikt) von Vertragsobligationen zur ungeteilten Hand (Korrealitäten, § 891 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 579.
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