Spolium

[292] Spolium, lat., Raub; spolia, Beute; spolia opima, die erbeutete Rüstung des feindlichen Feldherrn; spoliiren, berauben; Spolienklage, wegen Beraubung, Besitzesentziehung; Spolienrecht, im Mittelalter das Recht, das bewegliche Vermögen eines verstorbenen Geistlichen wegzunehmen; es wurde zuerst von den Geistlichen selbst, dann von den weltlichen Herren geübt, bis endlich gesetzlich wurde, daß der Geistliche über seine Habe testamentarisch verfügen durfte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 292.
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