Suspendiren

[383] Suspendiren, lat.-dtsch., aufhängen, aufschieben, unentschieden lassen, außer Amt setzen, die Zahlung einstellen; Suspension, Aufschub, Unterbrechung, vorläufige Amtsentsetzung; suspensiv, aufschiebend, hinhaltend; Suspensivbedingung, Verschiebung der rechtlichen Wirksamkeit od. des Beginnes eines Rechtes bis zum Eintritt des bedungenen Umstands.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 383.
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