[492]Todtenschau, Leichenschau, die gesetzliche Untersuchung jedes gestorbenen Individuums durch einen Arzt od. Chirurgen, um das Lebendigbegraben zu verhüten, etwaigen Mord od. ansteckende Krankheiten zu entdecken.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 492.