Trauung

[510] Trauung, Copulation, die Abschließung der Ehe, nach den Vorschriften des Tridentinerconcils eingeleitet durch das Eheverlöbniß, Ausrufung der Verlobten und das Brautexamen, bestehend in der vor dem zuständigen Pfarrer u. mindestens 2 Zeugen abgegebenen Erklärung der beiderseitigen Einwilligung in die Ehe (des Eheconsenses), findet [510] regelmäßig in der Pfarrkirche oder in einer benedicirten Kapelle statt und ist gewöhnlich mit der priesterlichen Einsegnung der Ehe verbunden. – S. Ehe, dazu Civilehe, gemischte Ehen, Hochzeit.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 510-511.
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