[510] Trauung, Copulation, die Abschließung der Ehe, nach den Vorschriften des Tridentinerconcils eingeleitet durch das Eheverlöbniß, Ausrufung der Verlobten und das Brautexamen, bestehend in der vor dem zuständigen Pfarrer u. mindestens 2 Zeugen abgegebenen Erklärung der beiderseitigen Einwilligung in die Ehe (des Eheconsenses), findet [510] regelmäßig in der Pfarrkirche oder in einer benedicirten Kapelle statt und ist gewöhnlich mit der priesterlichen Einsegnung der Ehe verbunden. S. Ehe, dazu Civilehe, gemischte Ehen, Hochzeit.