Tribun

[862] Tribūn, bei den alten Römern Vorsteher einer Tribus (s.d.). Tribuni milĭtum (Militär-T.), Anführer der Legionen; Konsular-T. (tribuni militum consulāri potestāte), 444-367 v. Chr. oft Ersatz der Konsuln, ihr Amt war auch den Plebejern zugänglich. Am einflußreichsten waren die seit 494 v. Chr. eingesetzten tribuni plebis, Volks-T., bes. durch das Veto gegenüber den Beschlüssen jedes Magistrats; sie beriefen das Volk zu besondern Versammlungen (Tributkomitien, s. Komitien); ihre Macht verschwand unter der Kaiserzeit. 1347 erneuerte Cola Rienzi den Titel vorübergehend; die franz. Verfassung von 1799 schuf ein Tribunāt zur Beratung der Gesetzentwürfe, das 19. Aug. 1807 wieder aufgehoben wurde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 862.
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