Unterlassungsverbrechen

[563] Unterlassungsverbrechen, lat. delictum omissionis, Verletzung des Lebens etc. Anderer durch nachlässige oder absichtliche Versäumniß seiner Pflicht z.B.: wenn die Mutter das Kind verhungern läßt, die Nabelschnur nicht unterbindet etc.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 563.
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