[256]Unterlassungsverbrechen(Delicta omissionis),Verbrechen, bei denen der verbrecherische Erfolg (s.u. Thatbestand) durch ein negatives Verhalten des Inculpaten hervorgebracht worden ist; vgl. Verbrechen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 256.