[564] Unterschlagung, heimliche Aneignung fremden Eigenthums, das man schon im Besitz hat, z.B. als Depositar, Bote; in der Regel etwas milder bestraft als Diebstahl.
Brockhaus-1837: Unterschlagung
Brockhaus-1911: Unterschlagung
Meyers-1905: Unterschlagung
Pierer-1857: Unterschlagung