[570] Urtheil, lat. judicium, woher das ital. giudizio, frz. jugement u. engl. judgment, nennt man in der Logik die Bestimmung des Verhältnisses zweier oder mehrer Begriffe zu einander. Es ist die weiteste Denkfunktion, ohne welche schon die Bildung der Begriffe unmöglich sein würde. Die zur Einheit im Bewußtsein verbundenen Begriffe bilden den Stoff oder Inhalt des U.s, der so unendlich ist als die Möglichkeiten, Beziehungen unter Begriffen aufzufinden; die Form des U.s besteht in der Art und Weise, wie über die Verknüpfbarkeit von Begriffen entschieden wird (Copula, Subject, Prädicat). Jedes U. ist ein Satz, keineswegs aber jeder Satz auch ein U., denn häufig sind 2 Sätze zu einem U. nöthig und noch häufiger mehre U. ein einem einzigen Satze enthalten. Gewöhnlich werden die Kant'schen Kategorien als die Gesichtspunkte benützt, unter denen sich jedes U. betrachten läßt; zwar bestreitet man, daß alle 12 U.sformen der Kategorientafel begründet seien u. findet dieselbe überhaupt fehlerhaft und unfruchtbar, gleichzeitig aber in den Lehrbüchern der Logik. Die U.e sind hinsichtlich der Qualität bejahende, verneinende und limitative, der Quantität allgemeine, besondere und einzelne, der Relation kategorische, hypothetische, disjunctive und divisive, endlich hinsichtlich der Modalität mögliche (problematische), wirkliche (assertorische) u. nothwendige (apodictische).
Herder-1854: Urtheil [2]
Pierer-1857: Zum Urtheil beschließen · Urtheil [2] · Urtheil [1]