[572]Usus, lat., 1) Gebrauch einer Sache; 2) Rechtsgebrauch, Herkommen; 3) das Servitutsrecht einer Person auf Benutzung einer fremden Sache mit Ausschluß des Fruchtgenusses.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 572.