Versorgungsanstalten

[615] Versorgungsanstalten, im allgemeinen Anstalten, welche Hilfsbedürftige aufnehmen od. zureichend unterstützen; in neuester Zeit vorzugsweise solche Anstalten, welche gegen bestimmte Einzahlung dem Theilnehmer od. dessen Erben zur bestimmten Zeit ein Capital oder eine Rente ausbezahlen; s. Lebensversicherung, Leibrente, Rentenanstalt, Tontine.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 615.
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