[615] Versorgungsanstalten, im allgemeinen Anstalten, welche Hilfsbedürftige aufnehmen od. zureichend unterstützen; in neuester Zeit vorzugsweise solche Anstalten, welche gegen bestimmte Einzahlung dem Theilnehmer od. dessen Erben zur bestimmten Zeit ein Capital oder eine Rente ausbezahlen; s. Lebensversicherung, Leibrente, Rentenanstalt, Tontine.