Wahrsagen

[658] Wahrsagen, die vermeintliche Enthüllung der Zukunft nach äußerlichen Erscheinungen (Begegnung von Thieren, Kartenschlagen, Looswerfen, Sterndeuterei, nach den Lineamenten der innern Handfläche etc.), ist kirchlich verboten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 658.
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