Wille [2]

[724] Wille, letzter, letzte Willensverordnung, lat. ultima voluntas. Anordnung auf den Todesfall, so viel wie Testament, Vermächtniß; widerruflich u. abänderlich bis zum letzten Lebensaugenblicke. Wille, Joh. Georg, berühmter Kupferstecher, geb. 1715 in der Nähe von Königsberg bei Gießen, war zuerst Müller, Büchsenmacher, Schuhmacher, kam 1736 mit Georg Schmidt nach Paris, erlernte mit diesem die Kupferstechkunst u. blieb daselbst bis zu seinem Tode 1806. Er stach theils Porträts, theils historische Bilder, hauptsächlich aber die Genrebilder holländ. Maler. Richtige Zeichnung, Reinheit des Stiches u. treffliches Helldunkel zeichnen seine Bilder aus. W. wurde unter Napoleon I. Ritter der Ehrenlegion und Mitglied des Instituts.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 724.
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