[779] Zeugdruck, die Kunst Gewebe oder Zeuge mit farbigen Mustern zu versehen. Der echte Z. ist ein Zweig der Färberei (s. d.), bei dem eine Farbe nach der andern aufgetragen werden muß; bei der unechten (Tafeldruck) werden die Muster entweder durch Handdruck von den Holzmodellen, od. durch Maschinendruck (Walzen-, Platten-, Perrotinendruck) auf den Zeug übertragen; die Farben werden ohne Beizung durch Wasserdämpfe fixirt.