Ausnahme

[77] Ausnahme (lat. exceptio) ist die Aufhebung eines Gesetzes für den einzelnen Fall. Jede Ausnahme verringert die Gültigkeit eines Gesetzes. Werden die Ausnahmen zur Regel, so hört die Gesetzlichkeit des Vorganges auf. Vielfach entsteht aber der Schein der Ausnahme nur durch verkehrte Fassung des Gesetzes. So hat die ältere Sprachwissenschaft durch mangelhafte Fassung der Sprachgesetze fast überall Ausnahmen von den Regeln zulassen müssen, während die jetzige Sprachwissenschaft[77] durch richtigere Fassung der Gesetze fast überall die Scheinbarkeit der Ausnahmen nachweisen kann. (Vgl. Gesetz, Hypothese.)

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 77-78.
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