Regel

[503] Regel (lat. regula) heißt ein Satz, der die Gleichförmigkeit eines Wissens oder Tuns ausdrückt. Er ist der allgemeine Ausdruck dessen, was einer Zahl besonderer Fälle entweder gemeinschaftlich ist, oder gemeinschaftlich sein sollte. Im ersteren Falle entsteht eine theoretische, im letzteren eine praktische Regel. Erstere hat es mit dem Tatsächlichen, letztere mit dem Zweckmäßigen oder Schicklichen oder Guten zu tun. Allgemeine und notwendige[503] Regeln heißen universelle Regeln oder Gesetze (s. d.). Nur meist zutreffende Regeln heißen dagegen generelle Regeln. – Empirisch heißt eine Regel, wenn sie von einzelnen Erscheinungen abstrahiert ist, rational, wenn sie aus einem Prinzip abgeleitet ist, problematisch, wenn sie sich bloß auf irgendeinen möglichen Zweck eines vernünftigen Wesens bezieht, apodiktisch, wenn sie auf einen von der Vernunft als notwendig erkannten Zweck geht, formal, wenn sie auf die allgemeinste Modalität des Willens gerichtet ist, praktisch, wenn sie eine Willensbestimmung für mehrere Fälle enthält. – Der Satz: keine Regel ohne Ausnahme (nulla regula sine exceptione) gilt nicht bloß von den praktischen, sondern auch von den theoretischen Regeln. Vgl. Gesetz, Notwendigkeit, Natur, Maxime.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 503-504.
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