Ausschließung des Dritten

[78] Ausschließung des Dritten (exclusio tertii) ist die Nichtzulassung eines Mittleren zwischen zwei Entgegengesetzten. Bei kontradiktorischen Gegensätzen gilt die Regel: tertium non datur (ein Drittes ist nicht vorhanden), die Sache ist entweder A oder Non-A. Dieser Satz vom ausgeschlossenen Dritten (principium exclusi tertii seu medii) gilt aber nur bei kontradiktorisch, nicht bei konträr Entgegengesetztem. Es gibt z. B. zwischen gut und nicht-gut kein Drittes, wohl aber zwischen gut und böse. Im allgemeinen kann man also nur sagen: Gegensätze schließen sich aus (contraria mutuo se excludunt). – Die Ausschließungssätze (propositiones exclusivae) behaupten 1. etwas von einem Subjekte mit Ausschließung aller anderen Subjekte, z. B. der Mensch allein besitzt die Kunst, oder 2. etwas mit Ausschließung eines Teils des Prädikates, z. B. Cajus hat Glück, außer im Spiele.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 78.
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